Die forensische Fotografie


Vorabhinweis: Die hier aufgeführten Grundlagen stellen nur wichtige Auszüge dar, damit Sie verstehen können was die Forensische Fotografie ist und beinhaltet. Vary Forensic Deutschland bietet die Forensische Fotografie auch im Rahmen einer Dienstleistung mit eigenem Equipment an, so dass Sie auch diese in Anspruch nehmen können und sollen, wenn solch derartigen Arbeiten zu Leisten sind. Wenden Sie die forensische Fotografie nicht an, wenn Sie sich nicht absolut sicher und darin Erfahren sind, wie solche Aufnahmen geleistet werden müssen!


Die Grundlagen des forensischen Fotografierens

Was umfassen diese Grundlagen eigentlich und was macht sie so besonders? Wenn es darum geht Verletzungen am Leichnam, am lebenden humanistischen Individuum oder von Objekten (z.B. einer Tatwaffe) anzufertigen, sprechen wir in der heutigen Zeit von der so genannten digitalen Fotografie. Um diese möglichst gut bewerkstelligen zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen, die erfüllt und natürlich auch beachtet werden müssen. So sprechen wir in der Anwendung von digitaler Fotografie von ausreichender Raumbeleuchtung, Aufnahmewinkel und lotrechte Aufnahmewinkel, von Maßstäben und ggf. Farbskalen, welche insbesondere die Vorbereitung betreffen. Für die Fotografie selbst müssen wir dann die Bildschärfe beachten, die je nach Aufnahmemodus verstellt werden muss, die wir allgemeinhin als Übersichts- und Detailaufnahmen definieren.

Sprechen wir nun über die jeweiligen Voraussetzungen, die wir für die digitale Fotografie kennen und beachten sollten. Als erster Punkt würde die ausreichende Raumbeleuchtung angeführt werden. Dieser Begriff ist sehr allgemein gehalten und bezieht sich dabei auf die generelle Technik des Fotografierens. Denn um eine gute Fotografie leisten zu können, benötigt es eine gute Ausleuchtung des Raumes oder des Arbeitsplatzes, um eventuelle Schattenbildungen zu vermeiden. Auch die Belichtung in der generellen Umgebung wie auch am Aufnahmegerät selbst muss zuvor eingestellt sein und mit ein oder zwei Probeaufnahmen gesichert werden. Die Belichtungseinstellung am Aufnahmegerät selbst gehört dabei zu den umfassenden Vorbereitungsmaßnahmen. Hierbei stimmt man dann mit Hilfe der eingeschalteten Kamera die jeweiligen Einstellungen ab. Diese können Feineinstellungen am Gerät beinhalten, wie auch gleichermaßen die Einrichtung der Umgebungsleuchten, die in direkter oder indirekter Art und Weise vorhanden sein sollten. Bei einem indirekten Licht handelt es sich um solches, welches zwar die Umgebung sekundär erleuchtet, aber nicht gezielt (primär) auf einen Punkt gerichtet ist. Bei einer direkten Beleuchtung denken wir heute beispielsweise an einen LED-Spot, der auf eine definierte Stelle gerichtet ist. Je nach forensischer Arbeit, die durchzuführen ist, kann auch ein so genannter Lichttisch in Frage kommen. Letzteres findet sich in der Regel vor allem in anthropologischen Instituten, um die Fragmente eines Knochens ordentlich ausleuchten zu können. Im anatomisch-rechtsmedizinischen Spektrum nutzt man solche Tische eher weniger bis gar nicht. Der Grund hierfür ist die Spiegelung von allem, was nass ist. Organe des humanistischen Individuums sind während einer Sektion in der Regel nass – also Blut- oder eben Wasserbehaftend. Nasse Gegenstände, Organe und der gleichen, werfen nahezu immer einen Glanzpunkt auf – eben an der Stelle auf die das Licht in besonderem Maße auftrifft oder sich klassisch spiegelt. Weshalb hier auch unbedingt dabei geachtet werden muss, wenn mit LED-Spots gearbeitet werden soll. Eine Lichtreflektion an einem forensischen Maßstab, der mit Plastik ummantelt ist, wirft ebenfalls einen Glanzpunkt auf, der in der späteren Fotografie dann als weißer Punkt wahrgenommen wird. Dies macht eine Fotografie für die Forensik in der Regel dann wertlos. Mit ausreichender Raumbeleuchtung ist im übrigen nicht die Blitzfunktion des Kameragerätes gemeint. An späterer Stelle erhalten Sie noch ausreichend Beispiele für die bislang genannten Umstände, die wir in der forensischen Fotografie beachten sollten.

An zweiter Stelle würde der Aufnahmewinkel erwähnt werden, der selbstverständlich auch nicht zu verachten ist und daher auch besonders akribisch wahrgenommen werden sollte. Wir kennen grundsätzlich (insbesondere als forensischer Künstler / Fotograf) einige Winkel mit denen man arbeiten kann. Da fallen dann solche Begriffe wie Frontale-, Seitliche- (Profil-), Vorder-, Rück-, aufschauende-, oder eben auch herabschauende Perspektive, die alle einen bestimmten – vielmehr noch, einen bestimmbaren Passus angeben. Auch gibt es eine so genannte Dreiviertelperspektive oder aber auch den so genannten lotrechten Aufnahmewinkel.

Neben den bereits angeführten Aspekten der Wichtigkeit zur Beachtung bei fotografischen Aufnahmen, welche der Forensik dienlich sein sollen, beschäftigt man sich auch mit dem Aufnahmemodus und die Bildschärfe, die in der Regel direkt am Apparat selbst eingestellt wird und auch mit der direkten Fokussierung zu tun hat. Alternativ kann hierfür auch ein (Weit)winkelobjektiv vorhanden und / oder genutzt werden, bzw. im Einsatz sein. Fokussieren wir die Bildschärfe, so betrachten wir auch immer zwangsläufig den jeweiligen Aufnahmemodus nach Entfernungseinstellung. Denn eines ist jedem klar, die Unterschiede der Weiten. Es wird daher in unterschiedliche Entfernungen unterschieden. Dem so genannten Nahbereich, dem mittleren Bereich (Mittelbereich) wie auch den entfernten Bereich (Fernbereich), den man umgangssprachlich auch als den Hintergrundbereich bezeichnet. Es ist bereits im Vorfelde wichtig zu wissen, was und wie fotografiert werden soll. Soll es sich hierbei um eine Ganzobjektaufnahme (man sagt fachl. Ganzkörperaufnahme → auch bei Objekten) um eine Detail- oder vielleicht sogar Nahaufnahme handeln? Nach diesem Umstand richten sich nicht nur die Vorbereitungen an Kamera und Umgebung, sondern auch an der Schärfeneinstellung des Fokuses der Linse des Apparates oder des Objektivs, welches durchaus im fachlichen Wesen der digitalen Fotografie als „Okkular“ bezeichnet wird.

So sollen Übersichtsaufnahmen gewährleisten, dass man das ganze Objekt sehen kann. Bei einem Humanisten würde es sich hierbei um eine Ganzkörperaufnahme handeln, beispielsweise um so gleich mehrere Verletzungen am Leichnam oder eines lebendigen Opfers in der klinischen Rechtsmedizin zu Dokumentieren und darüber hinaus dessen Verletzungen nach einem Bereich einordnen zu können, sowie die Feststellung der generellen Lokalisation der aufgefundenen Verletzungen im Sinne einer Übersicht.

Aufnahmen des mittleren Bereiches definieren beim Humanisten beispielsweise einen Abschnitt – also beispielsweise den Oberarm von Schultergelenk bis Ellenbogen in dessen Bereich eine Verletzung vorliegt. Oder als zweites Beispiel auch die Abschnittsbetrachtung im Sinne des mittleren Bereiches vom Knie bis zum Fußknöchel.

Bei Nah- und Detailaufnahmen handelt es sich derweil um solche, welche sich beim Humanisten auf die jeweilige Verletzung im Ausschnittsbereich beschränken. Zur Anwendung kommen in der rechtsmedizinischen Forensik in der Regel nur die beiden Varianten des mittleren und des nahen Bereiches. Ganzkörperaufnahmen können stattfinden, sind in der Summe aber eher die Ausnahme.


Welche Voraussetzungen sollte es noch geben, damit eine forensische Einfassung mittels Fotografie vernünftig geleistet werden kann? Als weiterführende Voraussetzung führen wir hier unter anderem das Kameramodell an. Aber warum? Ganz einfach, denn nicht jede Kamera ist gut oder gar zu gebrauchen. Bei einigen Modellen verbietet es aber auch der Anstand und die Moral. Gerade im forensischen Spektrum kann es immer mal wieder vorkommen, dass auch Aufnahmen von lebendigen Individuen geleistet werden müssen. Etwa bei einem weiblichen Vergewaltigungsopfer, bei dessen die Verletzungen unter anderen an der Scheide forensisch wie auch fotografisch eingefasst und dokumentiert werden müssen. Eine Frau, die abgesehen vom Lebensalter nicht nur Leid während einer Vergewaltigung erleben musste, sondern sich in einer solchen Situation auch noch gepeinigt fühlt sollte nicht auch noch mit „unprofessionellen“ Fotos drangsaliert werden. Man stelle sich nun vor, der forensische Fotograf käme an das Opfer und trete heran, steckt die Hand in seine Hosentasche und zückt ungeniert ein Smartphone. Nicht nur das dies in der Summe recht unprofessionell wirkt, sondern d. Opfer vielleicht psychisch sogar noch ein weiteres Traumata hinzufügen kann. Könnte schließlich sein, dass der Vergewaltiger die Straftat mit einem Smartphone gefilmt hat. Eine erneute Konfrontation in einer solch intimen Situation und das auch noch in einer fremden Umgebung (Institut) und nicht den eigenen vier (sicheren) Wänden, kann unterdessen sogar in eine starke Abneigung zur Untersuchungszutrauligkeit bis hin zur Psychose führen. Daher gilt nicht nur hier, dass Smartphones für die Aufnahme von forensischen Beständen nicht nur ungeeignet, sondern auch ausdrücklich untersagt sind. Zudem setzen die Voraussetzungen ebenso voraus, dass bei weiblichen Individuen auch eine weibliche Forensikerin die Aufnahmen zu tätigen hat.



Die forensisch-fotografische Einfassung
mit geeigneten Kameratechniken in der Nutzung

In der Forensik nutzt man nicht wie bereits angegeben Handykameras, sondern nahezu immer Spiegelreflexkameras. Hier gibt es unterschiedlich viele Modelle, die je nach Anforderungsprofil genutzt werden können. Was sind überhaupt Spiegelreflexkameras und welche Typen gibt es hiervon? Als Spiegelreflexkameras bezeichnet man Fotoapparate die analog oder digital betrieben werden. Dabei befindet sich im Kamerabody ein abgesenkter und schräggestellter Spiegel, der die Aufnahme im Inneren des Body's an weitere Stellen übertragt – also spiegelt. Im Grunde so ähnlich wie wir dies auch von der Funktion des humanistischen Auges kennen. Unterschieden werden solche Kameras in Analog und Digital.

Das analog betriebene System, befähigt sich einer Kameratechnik, wie es sie auch schon in den früheren Kameras gegeben hat. Hier wird trotz des Spiegelreflexes ein Bild so eingefasst, dass es unmittelbar mit dem Aufnahmevorgang einen Platz auf einem Film beschreibt oder ablichtet. Genutzt werden in den meisten Fällen so genannte 35 mm Filme. Solche Filme waren nicht nur in den 90er Jahren lichtempfindlich, sondern sind es auch heute noch, so dass sie sich in einer schwarzen und blickdichten Dose befinden. Werden Filme für analoge Spiegelreflexkameras verwendet, dann ist darauf zu achten, dass ein Farbfilm verwendet wird. Es gibt solche Filme auch in Schwarz-Weißer-Ausführung. In der Forensik sind die schwarz/ weiß anzufertigenden Fotografien allerdings nicht mehr zugelassen, da sie zu ungenau sind und wichtige Teilbereiche eines Objekts, Gewebes etc. nicht ordentlich darstellen können. Auch in der Anwendung dessen mit Hilfe von Spiegelreflexkameras hat sich gezeigt, dass die Konturen nicht gut genug eingefasst werden und daher die Fotografie als solche unbrauchbar war. Ein entscheidender Nachteil von analogen Spiegelreflexkameras ist der, dass die Aufnahmen auf einen Film aufgenommen werden und dementsprechend viele Fotografien angefertigt werden müssen, da zum einem das Aufnahmeergebnis nicht gleich begutachtet (digital) werden kann und der Film voll sein muss um ihn überhaupt erst entwickeln zu können. Es ist hierbei nämlich unüblich nur einen Teilfilm zu entwickeln, da die Kosten hierfür fast teurer sind als die vollständige Entwicklung des Filmes. Zwei oder mehr unterschiedliche Fälle dürfen nicht im selben Film (37 Exp.) eingefasst werden, da die Gefahr der Verwechslung, das aufkommende Problem eines Entwicklungsstaus oder andere Umstände und Widrigkeiten dazu führen könnten, dass ein Fall verspätet oder unter Umständen gar nicht weiter bearbeitet werden kann, wenn die forensischen Einfassungen nicht im entwickelten Zustand vorliegen. Davon abgesehen dauert auch die Entwicklung des Filmes in einem zeitlichen Wert (nach heutigem Betrachtungszustand) zu lange.

Digitale Spiegelreflexkameras – die Vorreiter waren die analog betriebenen Spiegelreflexkameras – sind besonders in der Forensik kaum noch wegzudenken, obwohl es auch noch vereinzelt analoge Apparate gibt, die von eher älteren Semestern verwendet werden. Der entscheidende Vorteil in der Nutzung von digitalen Spiegelreflexkameras liegt vor allem darin, dass die Bearbeitungszeit des Fotoentwickelns völlig wegfällt. Die digitale Einfassung landet somit direkt auf einer entnehmbaren Speicherkarte des Formats SD, microSD, SDHC und ähnlichen Speicherkartenvarianten. Diese lässt sich entnommen, direkt an einem Computer einlesen, so dass die angefertigten fotografischen Einfassungen auch direkt ausgewertet und weiterverarbeitet werden können. Entweder mittels Fotobearbeitungsprogramme oder anderen EDV-Systemen, welche in der Forensik genutzt werden – darunter zum Beispiel das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem (kurz AFIS), in dessen der Fingerabdruck von einer fotografischen Einfassung eingelesen und im besten Falle identifiziert werden kann. Digitale Spiegelreflexkameras besitzen auch mindestens einen Betrachtungsbildschirm auf der Rückseite des Kamerabodys und direkt unter dem Sucher (Äugliches Anvisieren = Sucher), der elektronisch unterstützt sein kann aber nicht muss. Der Bildschirm der Kamera ist in der Forensik wichtig, um die soeben vollzogene Einfassung nachkontrollieren zu können. Hierfür reicht dann ein einfacher aber geschulter Blick auf den Display.

Die Nutzung von unterschiedlichsten Objektiven und Blenden, nebst Filtereinheiten sind in der Forensik auch nicht mehr wegzudenken und zum Teil sogar recht wichtig im Gesamtaspekt. In der forensischen Arbeit nutzt man pro Fall hauptsächlich ein Objektiv, nämlich das, das am besten für den entsprechend abzuarbeitenden Fall geeignet ist. Dies gilt im wesentlichen auch für die Anwendung von so genannten Blenden, also im Grunde allseitig umschließende und runde Schutzkappen, die vorne auf das Objektiv mit angeschraubt oder angesetzt werden. Wichtig sind solche Aufsätze insbesondere immer dann, wenn insgesamt ziemlich viel Streulicht im Raum vorhanden ist, die die fotografische Einfassung negativ beeinflussen könnten. Dies ist beispielsweise oft dann der Fall, wenn es darum geht, forensisch, die morphologischen Merkmale einer Verletzung und dessen Wundränder einzufassen. Störende reflektierende Lichtreflextionen an nassen- oder auch nässenden Stellen werden so in den meisten Fällen verhindert, sofern es sich hierbei um eine so genannte Detailaufnahme handelt. Nicht zu vernachlässigen sind hier auch die Anwendung von zahlreichen Filtergläsern, die ähnlich wie bei einer Brille oder einem Fernglas vorgehalten bzw. vor die Linse geschraubt werden. Gründe für die tatsächliche Nutzung von Filtern in der forensischen Arbeit können unterdessen sein, dass man auf einen Verfärbungsumstand besser in der Dokumentation eingehen will – etwa einer Unterblutung im Bereich der Augenlider bei einem Leichnam. Mit einem entsprechenden Filteraufsatz lässt sich so die Unterblutung besser erkennen und auch dokumentieren. Dieses Verfahren wird allerdings nur in der Ergänzung angewandt. Andere Filter sind beispielsweise auch der klassische UV-Filter, der einen bläulich wirkenden Stich in Fotografien unterdrücken bzw. ganz beseitigen soll. Kennt man sich in der Bearbeitung mit Fotografien auf dem Computer aus, so weiß man, dass quasi jede Fotografie ohne UV-Filter einen bläulichen Stich in Gänze aufweist.



Die forensisch-fotografische Einfassung
mit geeigneten Spiegelreflexkamera-Objektiven


Die Aufnahmebereiche, Brennweiten, Lichtstärken und Farbkompensierungen nebst anderen Eigenschaften, sind nur einige, die ein Okular in verschiedenen Stärken leisten können muss. Was davon besonders gefragt ist, ist natürlich immer davon abhängig, was fotografiert werden soll. Bei forensischen Einfassungen nutzt man in der Regel häufig Okulare mit einer fast schon standardmäßigen Brennweite von 18 – 55 mm sowie 35 – 70 mm die ich tatsächlich mit am häufigsten bisher verwendet habe. Etwaige Detailaufnahmen von morphologischen Struktureigenschaften an humanistischen Organen nahm ich hingegen mit Okularen auf, dessen Brennweite bei eher 120 lag, um mal einen definierbaren Mittelwert zu nennen. Braucht es einer größere Brennweite, etwa 200 oder 300 mm, dann beschäftigt man sich eher mit Ganzkörpereinfassungen einer auf dem Tisch liegenden Leiche, Tatortfotografien und der gleichen, bei denen man dann allerdings auch schon einen ordentlichen Abstand einhalten muss, weil große Brennweiten eher für die Entfernung gedacht sind und man hier dann besonders gut mit dem vorhandenen Zoom arbeiten kann. Auf den Okularen finden sich unterschiedliche Angaben, die natürlich eine gewisse Bedeutung vermitteln und angeben sollen.

Siehe folgendes Beispiel:     Nikon DX SWM VR Aspherical
                                                  AF-S Nikkor 18-55mm    - 0.28m / 0.92ft
                                                  1:3.5-5.6G

So steht diese Kennzeichnung am Okular im wesentlichen für: Nikon; Objektivtyp: Zoomobjektiv; Kompatible Halterungen: Nikon DX, Nikon F; Max. Brennweite 55mm; minimale Fokallänge 18mm; Fokustyp Autofokus; 1:3.5-5.6G beschreibt den Zoom. Bei zusätzlichen Eigenschaften handelt es sich bei d. Bezeichnungen SWM, VR, Aspherical, welche Ihnen noch ein wenig erklärt werden und auch mit der Technik zu tun haben, die man zumindest einmal gehört haben sollte um dessen Bedeutungen schlussendlich nachvollziehen zu können. So beschreibt bei Nikon SWR, dass es sich dabei um einen s.g. “Silent-Wafe-Motor” handelt, der wandernde Wellen zur optischen Fokussierung in Rotationsenergie umwandelt. Dies ermöglicht ein weiches und dabei auch ein äußerst präzises wie auch leises Scharfstellen. Es handelt sich dabei also um die verbaute und genutzte Technologie. VR steht im wesentlichen für Virtual Reality, welches die Linse einfängt. Asphärische Linsen beseitigen praktisch das Problem von Asymmetrie und anderen Linsenfehlern selbst bei größten Blendeneinstellungen. Sie sind insbesondere zur Verzerrungskorrektur bei Weitwinkelobjektiven nützlich.

 

Aufnahmebereiche in der Definierung

Tabelle zu den Aufnahmebereichen: An dieser Stelle sehen Sie eine deutlich vereinfachte Tabelle zu den entsprechenden Aufnahmebereichen nach Okular-Brennweiten aufgeführt, wie sie sich der Anatom selbst notiert hat. Eine generelle Angabe kann man hierüber nicht treffen, da es auch auf weitere Parameter ankommt. Als grobe Richtwerte kann man diese Angaben jedoch nutzen. A beschreibt den Makrobereich, B den mittleren und C den Fernbereich mittels Tele-Objektiv. Hier sehen Sie im wesentlichen aufgeführt, wie es sich mit den Aufnahmebereichen verhält. In der Forensik nutzt man hauptsächlich die in rot dargestellten Bereiche. C kommt nur sehr selten vor. Die schraffierten Felder zeigen, in welchen Bereichen eine Aufnahme mit Objektiv X nicht möglich ist.

Makro / Macro = (Ultra) naher (Detail)bereich
Tele = (Ulta) ferner Teil- oder Gesamtbereich
18 – 55mm = ungefährer Standard- und Mittelbereich




Licht- und Schattenverhältnisse im Kontext
zur allgemeinen Raumbeleuchtung der Forensik


Beginnen wir diesen Bereich gleich mit einem Beispiel zu verschiedenen Lichtquellen, die auf ein Objekt scheinen und somit Schatten erzeugen. Eine wichtige Grundlage im fotografischen Wissen, die all zu oft vernachlässigt wird. Wenn forensische Einfassungen nach Art von fotografischen Aufnahmen geleistet werden sollen, dann spielt die Raumbeleuchtung eine sehr wichtige Rolle. Darüber hinaus auch die jeweiligen Anordnungen und Nutzungen von etwaigen Lichtquellen die entweder vorhanden sind und/ oder hinzugeschaltet werden. Es ist bei dieser Betrachtung natürlich auch wichtig, aus welchem Winkel ein Objekt aufgenommen werden soll, dass forensisch eine Bedeutung hat. Mit Hilfe dieses recht einfachen Beispiels soll Ihnen bewusst sein, dass Licht in der Regel immer auch Schattenbereiche produziert, die im Ernstfall nicht nur störend, sondern sogar auch zum Problem werden könnten. Etwa wenn es um eine Tatwaffe geht, an dessen man leichte Einkerbungen in der Fotografie sehen soll. Zum einem können hier der oder die Würfe der Schatten hilfreich sein, um die Einkerbungen deutlicher sichtbar zu machen, zum anderem aber auch als schädigend in der Fotografie empfunden werden, wenn dadurch wichtige Charakteristika verdeckt werden. Schattenentstehungen finden sich vor allem immer dann, wenn in irgend einer Art und Weise mit Spots-, Punkt-, und LED-Leuchten gearbeitet wird. Auch grelles Licht – wie etwa der natürliche Sonnenschein können Schatten werfen und eine forensisch einzustufende Fotografie zu Nichte machen. Wird mit einem solchen Lichtmittel gearbeitet, wie gerade erwähnt, dann kommen nahezu immer die so genannten Kernschatten zum Vorschein, die in forensischen Fotografien meistens eher nicht sinnvoll sind. Es muss bei der Fotografie also im Bereich der Forensik darum gehen, Kernschatten zu vermeiden, so dass allerhöchstens nur Halbschatten sichtbar sind, wie auch oben in der Zeichnung aufgeführt. Denn bei Halbschatten verdunkelt sich die Fläche niemals so stark, dass man einen schwarzen Bereich hat, wie beim Kernschatten.



Das direkte und indirekte Licht in der Definierung

Es ist besonders wichtig den Unterschied zwischen direktem und indirektem Licht zu kennen, denn hieraus ergeben sich Umstände auf die man gezielt einwirken muss oder kann, je nach individueller Ausgangslage. Die Unterscheidungen sind in der Summe aber relativ einfach. So bezeichnet man direktes Licht oder auch „Direktlicht” umgangssprachlich in der Forensik auch als so genanntes Punktlicht. Das Licht bezieht sich daher in der Regel aus einer einzigen Lichtquelle, die auf das zu fotografierende Objekt einen Lichtkegel als Punktdarstellung abwirft. Bei dieser Fotografie wurde ein solches Punktlicht als Lichtquelle verwendet. Es war um genauer zu sein, ein recht heller LED-Spot welcher auf den Tierschädel im gesamten Aufnahmebereich ausgerichtet war. Dies bedeutet, dass ein Rand abgesteckt worden ist, dessen Innenbereich der Spot ausleuchten sollte. Das in diesem Fall nur eine Lichtquelle vorhanden war, zeigen auch die von dem Tierschädel geworfenen Schatten an der Unterlage. Müsste man diese Fotografie forensisch verwerten, so wäre dies hier wahrlich sehr grenzwertig.



Das Fokussieren und die Gefahren einer Unter- bzw. Überbelichtung in der Fotografie

Grundsätzlich dürfte es inzwischen jeder von neueren Smartphones kennen, der des öfteren Fotos damit macht. Man kann den Fokus die Fokussierung → selbst einstellen. Meist durch das Antippen auf den Bildschirm. Je nach Fokussierung verändert sich standardmäßig die Belichtung, die dann voll auf den gesetzten Fokus gerichtet wird. Kann von Vorteil sein, in der Regel ist es das aber nicht. Ist man gefordert den Sucher selbst zu lenken und somit auch die jeweilige Belichtung am Gerät anzupassen, dann kann es schon mal echt knifflig werden. Insbesondere dann, wenn man auf diesem Fachgebiet kein Experte ist. In dieser Fotografie sehen Sie recht eindrucksvoll und sehr leicht verständlich, was eine Über- und was eine Unterbelichtung ist. Die Gefahr einer Unter- oder Überbelichtung des Gesamtbildes beim manuellen Fokussieren oder Teile davon sind zu groß, so dass in den forensischen Abteilungen heute nahezu nur noch Kameras verwendet werden, die einen automatischen Fokus besitzen, dessen Ausrichtungen nicht so dermaßen verstellt werden können, wie dies noch vor einigen Jahren der Fall war.



Fokusunterscheidungen nach Entfernungen

Wie man diesen Aspekt vor allem aus der Zeichenbranche kennt, so gibt es diesen auch, wenn es darum geht, brauchbare Fotografien anzufertigen. Die verschiedenen Bereiche, die man umgangssprachlich als Vordergrund, mittleren Bereich und Hintergrund bezeichnet. In der Fotografie für die Forensik bezeichnen wir die entsprechend aufgeführten Bereiche als Fokus-Nahbereich (F-NB), Fokus-Mittelbereich (F-MB) sowie als Fokus-Fernbereich (F-FB). GFB steht für den gesamten- Fokusbereich, der als Übersichtsaufnahme zu werten ist. Eine weitere Komponente ist der mit HG gekennzeichnete Hintergrund. Diese spielt allerdings nur unterschwellig eine Rolle – z.B. bei der Einrichtung eines weißen Hintergrundes, vor dem sich ein zu fotografierendes Objekt befindet. Der Hintergrund lässt sich hier auch mit dem Untergrund / der Unterlage gleichstellen, je nachdem aus welcher Perspektive ein entsprechendes Objekt forensisch eingefasst werden soll. In der neben aufgeführten Abbildung sehen Sie im wesentlichen drei Dinge. Zwei Humanisten, einen Baum und eine Pistole. Ginge man für eine Fotografie des Forensischen nun davon aus, dass die Pistole eingefasst werden soll, dann würde man von einer Einfassung im Fernbereich sprechen. Also einem Objekt in der Ferne oder dem hintersten Teil eines Objekts (Kasten) innerhalb des selben Frames. Zweiteres träfe in diesem Beispiel auf den ebenfalls aufgeführten Kasten zu, der sich in einem begrenzten GFB-Bereich befindet. Der Fernbereich würde sich demnach auf das hintere Ende des Kastens beziehen, während sich ein Nahbereich mit dem vorderen Teil des Kastens (VT) beschäftigen würde und auf gleicher Höhe mit den Humanisten gestellt wäre. Müsste man den Baum fokussieren, würde man am Apparat und / oder am Objektiv den mittleren Bereich zur Fokussierung einstellen. Handelt es sich dabei um ein Objekt (Kasten) so beträfe das den mittleren Teil des Kastens, wenn VT und HT nicht zum Tragen kommen, da unwichtig.



Aufnahmewinkel und Sicherstellungen für forensische Einfassungen mit Maßstäben

Gelangen wir an dieser Stelle wohl zum wichtigsten Thema innerhalb der forensisch geführten Fotografie. In diesem Abschnitt soll es um die Sicherstellungen für eine forensische Einfassung gehen, die sich hauptsächlich mit den Aufnahmewinkeln beschäftigt. Am besten geeignet sind in der Regel Winkelmaßstäbe, die eine Messung auf zwei Seiten ermöglichen, eben, wie auch im Anschluss hieran zu sehen ist. Beim Winkelmaßstab sehen Sie zahlreiche rot schraffierte Felder mit Abkürzungen aufgeführt (keine römische Zahlen!). Diese sollen Ihnen einen Überblick verschaffen, in welche Richtungen gemessen werden kann. Die Innenseite des Winkels wird dabei immer mit I und die Außenseite mit A abgekürzt. Je nach Richtung – ob vertikal oder horizontal, ergänzt sich hier der entsprechende Buchstabe mit V oder H. Sie sehen hier auch den inneren Anlegepunkt als schwarzes Quadrat aufgeführt an dessen sich die im inneren befindlichen Objekte orientieren sollten. Alle äußeren anliegenden Objekte orientieren sich an das rote außenliegende Quadrat. Grau schraffierte Felder zeigen die manuelle Weiterführung des Maßstabes, die geleistet werden kann, aber nicht muss. Das zu messende Objekt sollte innerhalb des Maßstabs bleiben – optional kann erweitert werden. Ein Beispiel dazu hier.



Forensisch erlaubte Maßstabsverlängerungen

Maßstäbe können optisch verlängert werden, wenn die aufgeführten Abmaße des Maßstabes nicht ausreichend sind, um ein Objekt, eine Verletzung oder Ähnliches fotografisch einzufassen. Allerdings gibt es hierbei Regeln, die befolgt werden müssen. Denn ein Maßstab kann nicht unendlich lang verlängert werden, sondern lediglich bis zu 5x in der Gesamtsumme. Das heißt Hauptmaßstab, also der, der bereits aufgeführt ist plus 4 weitere im digital eingefügten Längen- oder Höhenmaß. Beispiel oben: Ginge man von einem aufgeführten Maßstab aus, der 20 Zentimeter auf der Messskala anführt, so liegen bereits 20 Zentimeter im messbaren Bereich. Wolle man nun einen Baseballschläger horizontal vermessen (bzgl. generell der Länge nach), dann werden vermutlich diese 20 beanschlagten Zentimeter des Maßstabes nicht ausreichend sein, wie bei der Aufführung 20+ zu sehen ist (zur besseren Betrachtung auf das Bild klicken!)Nun kann man den Schläger dementsprechend vermessen, wobei man sich nur auf den messbaren Bereich bezieht und den Überschuss des Schlägers durchs separates Abmessen hinzu zieht, um so auf das Gesamtmaß zu kommen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Maßstab optisch zu verlängern. Dies funktioniert durch die längenmäßige Hinzufügung von Kästen, die das Maß von 20 cm, die Hälfte hiervon also 10 cm oder ein Viertel des Ganzen, sprich 5 cm entsprechen. Höchstens können 4 komplette 20er Zentimeter Kästen angefügt werden, so dass das Endmaß 100 cm im Ganzen entsprechen würde. Eine Verpflichtung zur Kenntlichmachung des Gesamtabmaßes besteht nicht, da sich aus den bereits 20 aufgeführten Zentimetern, die sich auf dem forensischen Maßstab befinden, der Rest auch Errechnen ließe, sofern der Wert nicht schriftlich dargelegt worden ist, was jedoch eher selten der Fall sein dürfte, denn normalerweise gibt man den Wert an.



Sichtbarmachung forensischer Höhenneigungen

Beim tierischen Schädel wie auch beim humanistischen beobachten wir entscheidendes – eine Schräglage des Schädels, wenn der Unterkieferknochen nicht vorhanden (z. T. auch wenn vorhanden) ist. Forensisch kann man so arbeiten, dass man zunächst den Schädel nach normalen Maßstäben fotografisch einfasst, um die allgemeinen Größen und Breitenwerte zu haben. Dies reicht allerdings nicht, wenn es um Ausarbeitungen und Bestimmungen im Detail geht, so dass der Schädel “aufgebockt” werden muss. Das heißt, man setzt den Schädel in die Lage, als sei der Unterkieferknochen vorhanden und / oder orientiert sich an der Stellung, die das humanistische Individuum zum Lebzeiten inne gehabt hat → in diesem Fall betrachten Sie dies mit einem tierischen Schädel eines Elefanten-Jungtiers. Um den Winkel der Aufbockung, also des Hochstellens berechnen zu können, arbeiten viele Forensiker, Anatome sowie auch Anthropologen mit der Methode, dass Sie hierbei entweder einen Maßstab an den aufgerichteten Schädel halten, meistens auf Höhe des Hinterhaupts → des Hinterhauptbeines, und fertigen dann die entsprechende fotografische Einfassung. Eine andere Möglichkeit hierfür stellt auch dar, mit einem so genannten Messschieber zu arbeiten, der soweit ausgefahren wird, dass der Schädel die Höhe am Hinterhaupt erreicht, welche als anthropologisch gegeben definiert wird. Beide Methoden sind forensisch geeignet und natürlich auch erlaubt. 

Allerdings eignen sich die beiden genannten Methoden nahezu immer nur dann, wenn ein fotografischer Assistent anwesend ist. Denn geht es darum, dass Sie eine fotografische Einfassung leisten sollen, den Schädel ausrichten müssen und dann auch noch einen Maßstab an diesen halten müssen, um die Ausrichtung und Höhenbestimmung überhaupt leisten zu können, dann wird es ziemlich kniffelig, fast sogar schon unmöglich eine vernünftige Aufnahme leisten zu können. Oben übrigens zu sehen - ein blockhafter Maßstab aus der Not heraus konzipiert und angewendet.



Winkel und Perspektiven für die fotografische Einfassung

Hierbei geht es im wesentlichen zunächst erstmal um die Perspektiven die dafür nötig sind um Raum und Tiefen in einem Raumgefüge im Abbild darstellen zu können. Dies ist insofern wichtig, da aus einem Fachbericht – wahlweise auch aus einem forensischen Gutachten hervorgehen muss, in welchem Verhältnis die Objekte und/ oder die Personen zueinander stehen. Besonders wichtig ist die Perspektive, wenn Sie Leichname auf einem Obduktionstisch darstellen wollen. Auch hierbei benutzt man die drei perspektivischen Grundlagen, die dazu nötig sind. Zeichner kennen diese und forensische Zeichner erst recht und setzen diese Grundlage schon fast automatisch um, da diese über die entsprechenden Erfahrungen des räumlichen Zeichnens verfügen. Für Anfänger und Gerichtsmediziner auf diesem Gebiet galt aber – Übung macht den Meister. Um die Perspektive überhaupt richtig nutzen zu können, müssen Sie Ahnung über Fluchtpunkte und Horizontlinien haben als auch wobei man dabei zu achten hat. Zu Benennen sind hier die drei Arten der Perspektive – die Einpunkt-, Zweipunkt-, und der Dreipunkt-Perspektive, die nötig sind, um später adäquate Fotografien mit Mehrgehalt für die Dokumentation anfertigen zu können. Die downloadbare Abbildung zeigt ein Beispiel für die ebenfalls wichtige Entfernungsperspektive. 

Die generell wichtige Aufführung dieser und weiterer wichtiger Perspektiven, erhalten Sie auch mit der so genannten Frame-Perspektivkarte, die als Richtwert in der Gerichtsmedizin dienen sollte. In Anlehung an die nebenseitige Perspektivkarte sollen einige Beispiele benannt werden, die Ihren Blick auf das wesentliche schärfen sollen. So sehen Sie unter anderem einige Abkürzungen aufgeführt, die nachfolgend zunächst geklärt werden sollen: 

HK = Hochkant     QK = Querkant (Fotografiebildeinfassung im Frame nach HK oder QK)
DV-A45-FS =    Dreiviertelansicht,  45% abschauend,  Perspektive von fußseitig
DV-A45-KS =   Dreiviertelansicht,  45% abschauend,  Perspektive von kopfseitig
NS-0A-KS =     Neutrale Sicht,          0% abschauend / aufschauend, Perspektive v. kopfseitig
NS-40A-KS =  Neutrale Sicht,        40% abschauend,  Perspektive von kopfseitig
NS-80A-KS =  Neutrale Sicht,       80% abschauend,  Perspektive von Kopfseitig
PA-A45-LS =    Profilansicht,          45% abschauend,  körperlängsseitig

Die prozentualen Angaben beziehen sich auf d. Höhenwinkel oder auch Neigewinkel zum Leichnam, der am Kopfende aufsteigend ist (da Sie ja herabschauend auf den Leichnam gucken), wie dies auch Grafik 45 g darlegen soll. Was heißt demnach das Beispiel NS-40A-KS für Sie? Es bedeutet, dass es sich erstmal um eine neutrale Sicht auf den Leichnam handelt. Weiter ist hier 40 für eine aufsteigende 40%ige (= 40°) Höhenneigung vorgesehen, da Sie im Umkehrschluss aus einem 40°-Winkel auf die Leiche herabschauen. KS bedeutet so viel, dass die Aufnahme kopfseits durchgeführt wird. Angegeben sind hier die auszurichtenden Höhenneigungen mit einhergehenden Winkel in Grad von 0 bis 90°, wobei wir immer nur einen Winkel von 0 bis etwa 80° nutzen, da der 90-Grad-Winkel die Horizontale von Oben fotografieren würde, die nur sehr selten gefragt ist. Alles darüber hinaus, etwa 100° im Winkel würde bedeuten, dass Sie sich extremst verrenken müssten, um eine solche Aufnahme leisten zu können – weshalb man dann natürlicher Weise die Betrachterseite am Leichnam wechselt – letztlich also die Perspektive auf die entgegengesetzte Seite verlegt um dann wieder mit den Winkelaufnahmewerten von 0 bis 80° arbeiten zu können. Der Neutrale liegt bei 0-Grad und kennzeichnet sich etwa in der Hälfte des Schädeldaches sowie in der Mitte der Fußsohle, wenn fußseitig Aufnahmen durchgeführt werden sollen. Aufschauende Perspektiven gibt es in der Betrachtung von Leichnamen und Sektionsgut in der Regel nicht.



Lotrechte (Vertikale-) Aufnahmewinkel

Vertikalwinkel sind Winkel in der lotrechten Ebene in dessen sie im 90 Grad Winkel gemessen werden. In der Geodasie und der Astrometrie beschreiben sie insbesondere alle auf die Lotrichtung bezogenen Winkel. In der aufgeführten Abbildung (oben) befindet sich daher die lotrechte Aufnahme jeweils am Punkt der horizontalen Betrachtungsweise, siehe am Dreieck aufgeführt, wobei die Richtung auch umgekehrt stattfinden kann; Seiten-, Vorder- und Rückansicht inklusive. 

In den beiden Abbildungen (für Großansicht klicken) sehen Sie die so genannten Vertikalwinkel auf den entsprechenden Figuren eingetragen, damit Sie auch an dieser Stelle noch einmal nachvollziehen können, wie die fotografischen Einfassungen zu leisten sind. Unter dem Einbezug einer Lotrechten, nennen wir umgangssprachlich die vertikale oder auch die Horizontlinie (HOR) bzw. Lot. Gemessen wird diese in einem 90 Grad Winkel, so dass die Lotrechte bei 0° aufzufinden ist. Alles darunter ginge im Sinne des Höhenwinkels auf die 270° zu, die wir eigentlich nicht nutzen. Nutzbare Winkel sind all jene, die sich entweder auf der lotrechten befinden oder als Tiefenwinkel angegeben und daher abschauend zu werten sind, wie auch an den blauen / schwarzen Linien (48 b) zu entnehmen ist. Die Lotrechte selbst ist als (imaginäre) Horizontlinie beliebig in der Höhe verschiebbar. Die Lotrechte markiert jedoch die Höhe, in dessen ein lotrechtes Foto aufzunehmen ist, was besonders wichtig für die Einfassung von Verletzungen ist – nicht nur in der Gerichtsmedizin sondern vor allem in der klinischen Rechtsmedizin, da sich das Wundbild ansonsten verändert, wenn der Winkel eher tiefen- oder höhenlastig ist. An der unteren Figur sehen Sie die Lotrechte-Linie in diversen Positionen aufgeführt, die nur höhentechnisch verschiebbar sind. Schrägaufnahmen aus Dreiviertelansichten und der gleichen, sind für die reinen Wundeinfassungen in Dokumentationen hingegen nicht erlaubt!



Manuelle Winkelverschiebungen und Wiederherstellungen mittels PC

An dieser Stelle ist es einmal wichtig, dass Sie noch eine wichtige Attribute aus dem forensischen kennenlernen, denn ja, auch dieser Umstand ist nicht ganz unwichtig – sollte aber nur für den Notfall verwendet werden, weil Strafgerichte so etwas nicht wirklich toll finden. So kommt es immer mal wieder vor, dass man im Eifer des Gefechts entsprechende Fotografien anfertigt, die, wie Sie ja nun wissen, nach Möglichkeit an der lotrechten Linie (also der horizontalen oder auch der vertikalen) ausgerichtet sein sollten, es jedoch aber nicht immer sind um alles so einzufassen, dass wir dies mit einem forensischen Maßstab ordentlich auswerten können. Das kann durchaus auch mal Experten auf diesem Gebiet passieren, so dass wir nicht auf die lotrechte geachtet haben, die ausdrücklich natürlich nicht eingezeichnet ist, sondern rein nach Gefühl im Bild verordnet wird. Dies ist tatsächlich eine Übungssache, weil man mit der Zeit den etwas besonderen Blick hierfür erhält. Von daher keine Sorge, wenn dies nicht auf Anhieb klappt.

Bevor wir zur entsprechenden Technik „des Korrigierens“ kommen können, muss zunächst einmal geklärt werden, woran eine Fotografie zu erkennen ist, die nicht im lotrechten ist? Man erkennt dies hauptsächlich am forensischen Maßstab – in der Regel an Winkelmaßstäben (daher besser damit arbeiten), und deren Ausrichtungen auf der auswertbaren Fotografie, denn in den meisten Fällen ist die äußere Kante des Winkelmaßstabes „abfallend“, also eher so in der Ausrichtung, als würde dieser in den Hintergrund laufen, welches Sie auch jeweils an den beiden Abbildungen 49-50 a und 49-51 a gut einsehen können. Da nicht in der lotrechten Fotografiert worden ist, sondern eher aus einer tieferen Position heraus (im Rahmen des Tiefenwinkels zwischen 90° und 45°, ist es nicht sonderlich verwunderlich, dass die Aufnahme in sich etwas merkwürdig wirkt. Diese Effekte treten immer dann auf, wenn die Fotografie nicht lotrecht, also im Winkel von 90 Grad angefertigt worden ist sondern sich in den meisten Fällen eher zwischen 85° und 60° im Winkel bewegen, was einige sehr akribische Nachstellungen in Summe gezeigt haben. Ginge man im Winkel über die 90° hinaus und fotografiert etwas oberhalb des Objektes, so zeigt sich der Umstand auf der unteren Fotoseite.
Doch was tun, wenn man Fotografien angefertigt hat und man vielleicht erst deutlich später (einige Tage) bei der Auswertung bemerkt, dass das eine oder andere Foto forensisch nicht perfekt ist? Liegt so ein Fall vor, dass ein (bitte nicht mehrere!) oder auch mal zwei bis drei Fotografien im Winkel nicht in der lotrechten sind, dann kann man dies mittels Programmen wieder ausgleichen, manuell also das herstellen, was eigentlich aufgenommen werden sollte. Hierzu betrachten Sie gleichermaßen zunächst einmal die aufgeführten Abbildungen. Bei 50 a handelt es sich um das Ausgangsbild, also die Aufnahme, die von der Faustfeuerwaffe gemacht worden ist. Wie bereits erklärt sehen Sie hier schon auf dem ersten Blick (vergleichen Sie auch die angefügte schwarze Linie in der vertikalen), dass der forensische Maßstab leicht in den Hintergrund zu laufen scheint, denn die Unterkante des Maßstabes scheint ja gerade und mit dem Rahmen der Abbildung bündig zu sein. So ist festzustellen, dass das Foto nicht aus der lotrechten aufgenommen worden ist und horizontal ein Höhendefizit vorgelegen haben muss. An der Schusswaffe selbst ist der Umstand eigentlich gar nicht zu erkennen, weshalb Sie aller spätestens jetzt verstehen sollten, warum forensische (Winkel-)Maßstäbe so extremst wichtig sind. Denn ohne die Aufführung des forensischen Maßstabes, wäre der hier ersichtliche Umstand vielleicht gar nicht erst aufgefallen, was Sie bedenken sollten. Bei Abbildung 50 b sehen Sie etwas merkwürdiges, so scheint es, denn nach der Korrigierung des Winkels muss dieses Foto schlussendlich genau so aussehen. Die schwarze Fläche wurde hier gezielt eingebracht, damit besser verstehen können, wie die Fotografie bearbeitet worden ist. Hierbei speist man die Fotografie in ein geeignetes Bildbearbeitungsprogramm und lagert sich eine Kopie davon zwischen. Zum Schluss: Orientiert wird sich hierbei immer am so genannten Fadenkreuz, so dass dieses auf einem Forensischen Maßstab enthalten sein sollte. Hinweis: Der hier verwendete Maßstab ist natürlich nicht richtig, wurde aber verwendet um den Umstand der Winkelwiederherstellung deutlicher zeigen zu können.



Das ging Ihnen nun alles ein wenig zu schnell oder war noch nicht verständlich genug, weil Sie sich erstmalig mit dieser Thematik beschäftigt haben? Kein Problem, denn Vary Forensic Deutschland berät Sie gerne zum Thema Forensische Fotografie. Derweil können Sie aber auch das ganze Kapitel zu diesem Thema im Lehrbuch "Forensische Gerichtsmedizin - Das ultimative Lehrbuch" nachlesen, da diese Auszüge von den Seiten 294 bis 334 stammten. Selbstverständlich ist Vary Forensic Deutschland auch in der Lage, Forensische Einfassungen im Rahmen einer Dienstleistung zu leisten. Genutzt wird hierfür eine Nikon D3100.